„Mit Gunst von wegen´s Handwerk“
Dieser traditionelle Papiermacherspruch bringt zum Ausdruck, dass es
sich bei der Tätigkeit des Papiermachens nicht lediglich um die
Tätigkeit eines Handwerkes, sondern vielmehr um die eines
Künstlers handelt.
Bereits im 17. Jahrhundert war zu lesen:
„Dass die löbliche Papiermacher-Kunst in die Klasse der nötigen und
nützlichen Künste mit zu zählen, wird weiter keines Beweises
gebrauchen, ja es scheinet, als ob sie vor vielen anderen den Vorzug
verdiene, weil ohne die Selbe alle anderen Künste nicht würden so
hoch gestiegen sein." (Beyer 1735)